Mobilitätswende


Die Mobilitätspolitik in Nordrhein-Westfalen bildet nicht die Realität ab, da sie von veralteten Annahmen und Modellen ausgeht. Sie muss dringend, auch unter ökologischen Aspekten, angepasst werden.

Die integrierte Gesamtverkehrsplanung (IGVP) ist die Grundlage der Ausbaugesetze sowie der Bedarfspläne und damit für die Entscheidung, wieviel Geld das Land in Landesstraßen, S-Bahnen oder Radschnellwege investieren will. Sie stammt aus dem Jahr 2006 und bedarf der dringenden Überarbeitung. 

Dies ist nicht nur aus Klimaschutzgründen zwingend notwendig. Die Grundannahmen darin sind vollkommen überholt und der motorisierte Individualverkehr – also vereinfacht Pkw-Verkehr – wird massiv bevorzugt. Hier bedarf es einer deutlichen Korrektur.

Weitere Straßen zu bauen, um den Verkehrskollaps in den Städten zu verhindern, ist ein vollkommen überholter und aus der Zeit gefallener Ansatz. Hier gilt es, von Grund auf neu zu planen. So ist es völlig unverständlich, dass zum Beispiel der S-Bahn-Ausbau im Rheinischen Revier auf 2033 verschoben werden soll. Diese Maßnahme, die auch der Kompensation des Strukturwandels dienen soll, würde erst nach dem Ausstiegsdatum greifen und somit die beabsichtige Wirkung viel zu spät entfalten.